Als Inhaber eines Interrail-Passes sind Sie verpflichtet, auf Reisen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass bei sich zu haben. Dieser Personalausweis oder Reisepass muss außerdem mit den Informationen auf Ihrem Pass übereinstimmen, beispielsweise mit Ihrem Wohnsitzland.
Wenn das Land, in dem Sie leben, jedoch nicht mit dem Land übereinstimmt, das auf Ihrem Personalausweis oder Reisepass angegeben ist, müssen Sie Ihren Wohnsitz anhand eines von der Regierung ausgestellten offiziellen Aufenthaltsdokuments nachweisen können. Aus einem solchen Aufenthaltsdokument muss eindeutig hervorgehen, dass Sie als Passinhaber zum Zeitpunkt des Reiseantritts in dem Land registriert sind, in dem Sie tatsächlich leben.
Der Wohnsitz kann auch durch offizielle Dokumente oder offizielle staatliche Online-Quellen*nachgewiesen werden. Solche Dokumente variieren je nach Land. Falls Sie über keinen der genannten Nachweise verfügen, müssen Sie das in Ihrem Personalausweis oder Reisepass angegebene Land auswählen.
*Hierzu zählen nur die digitalen Versionen der Aufenthaltstitel. E-Aufenthaltsgenehmigungen oder Dokumente werden nicht als Aufenthaltsnachweis akzeptiert. Da es sich bei der E-Residency um eine nicht ortsbezogene Online-Residency handelt, geben E-Residency-Dokumente nicht das Land wieder, in dem sich die Person tatsächlich aufhält. Daher handelt es sich hierbei nicht um gültige Dokumente zum Nachweis Ihres Wohnsitzes, und Sie können sie nicht zum Nachweis Ihres Wohnsitzes bei Verwendung Ihres Passes verwenden.
Beispiele für akzeptierte Aufenthaltsnachweisdokumente:
- Österreich: Aufenthaltstitel
- Frankreich: Titre de sejour / Titre de long sejour
- Deutschland: Blaue Karte / Meldebestätigung / Aufenthaltstitel / Meldezettel
- Großbritannien: Visum TIER 1,2,3,4 / Abstammungsvisum / Aufenthaltsgenehmigung / biometrische Aufenthaltserlaubnis der BRD
- Irland: GNIB
- Italien: Permesso di soggiorno
- Niederlande: Basisregistratie personen (BRP)/ Verblijfsvergunning
- Spanien: Tarjeta de residentcia (mit NIE darauf) / VISA mit NIE darauf
- Schweiz: B-Bewilligung